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   VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423   

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https://dejure.org/2015,12449
VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423 (https://dejure.org/2015,12449)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423 (https://dejure.org/2015,12449)
VG Augsburg, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - Au 5 K 14.1423 (https://dejure.org/2015,12449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Drittanfechtungsklage; tiergestütztes Therapiezentrum; Errichtung eines Seilgartens; Abstandsflächen; Standsicherheit; Gebot der Rücksichtnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Tekturgenehmigung für die Errichtung eines Hochseilgartens für Menschen mit Behinderung im Rahmen eines tiergestützten Therapiezentrums

  • rewis.io

    Drittanfechtungsklage, Therapiezentrum, Standsicherheit, Seilgarten, Abstandsflächenvorschrift, Rücksichtnahmegebot, Tekturgenehmigung, Nachbargrundstück, Sonderbau, Außenbereich, Umwelteinwirkung, Kinderlärm, Toleranzgebot, Betriebskonzept

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423
    Eine Verletzung drittschützender Normen durch eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde kommt darüber hinaus auch nur insoweit in Betracht, als die Feststellungswirkung der hier erteilten Tekturgenehmigung reicht (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 22).

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Einzelfall festzustellen, wobei dessen konkrete Umstände zu würdigen, insbesondere die gegenläufigen Interessen des Bauherrn und des Nachbarn in Anwendung des Maßstabes der planungsrechtlichen Zumutbarkeit gegeneinander abzuwägen sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423
    Etwas anderes kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall eine wegen des Fehlens der Erschließung des Baugrundstücks rechtswidrige Baugenehmigung dadurch in ein durch Art. 14 Grundgesetz (GG) geschütztes Eigentumsrecht des Nachbarn dergestalt eingreift, dass die Genehmigung - wie bei der Entstehung eines Notwegerechts (§ 917 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) über das Grundstück des Nachbarn - gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbaren Verschlechterung seiner Rechte bewirkt (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - BauR 1996, 841; B.v. 11.5.1998 - 4 B 45/98 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 19.2.2007 - 1 ZB 06.92 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423
    Etwas anderes kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall eine wegen des Fehlens der Erschließung des Baugrundstücks rechtswidrige Baugenehmigung dadurch in ein durch Art. 14 Grundgesetz (GG) geschütztes Eigentumsrecht des Nachbarn dergestalt eingreift, dass die Genehmigung - wie bei der Entstehung eines Notwegerechts (§ 917 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) über das Grundstück des Nachbarn - gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbaren Verschlechterung seiner Rechte bewirkt (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - BauR 1996, 841; B.v. 11.5.1998 - 4 B 45/98 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 19.2.2007 - 1 ZB 06.92 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96

    Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender

    Auszug aus VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423
    Dementsprechend sind auch bauordnungsrechtliche Fragestellungen (vgl. Art. 60 Satz 1 Nr. 2 BayBO), insbesondere die Einhaltung der Drittschutz vermittelnden Abstandsflächenvorschriften Prüfungsgegenstand, so dass insoweit eine Rechtsverletzung durch die Tekturgenehmigung vom 26. August 2014 grundsätzlich in Betracht kommt (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.1997 - 4 B 244/96 - NVwZ 1998, 58).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 4 B 97.97

    Bauplanungsrecht - Kein Anspruch auf Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung

    Auszug aus VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423
    Wird festgestellt, dass dieses an dem vom Bauherrn gewählten Standort Nachbarrechte nicht verletzt, ist kein Raum für Erwägungen zu möglicherweise besser geeigneten Alternativstandorten (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.1997 - 4 B 97/97 - NVwZ-RR 1998, 357).
  • VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615

    Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423
    Das Erfordernis der ausreichenden Erschließung soll die Erreichbarkeit und ordnungsgemäße Benutzbarkeit des Baugrundstücks sicherstellen sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit vermeiden und ist deswegen nicht nachbarschützend (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 15; U.v. 22.1.2010 - 14 B 08.887, juris Rn. 20; Wolf in Simon/Busse, BayBO, Stand: Nov. 2014, Art. 4 Rn. 24).
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811

    Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4

    Auszug aus VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423
    Für den Erfolg der Klage genügt jedoch eine mögliche objektive Rechtswidrigkeit der Tekturgenehmigung nicht, vielmehr muss die Klägerin durch die Baugenehmigung auch gerade in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt sein (BayVGH, U.v. 23.11.2011 - 14 BV 10.1811 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 22.01.2010 - 14 B 08.887

    Nachbarschutz; Erschließung; Notwegerecht; Rücksichtnahmegebot; geschützter

    Auszug aus VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423
    Das Erfordernis der ausreichenden Erschließung soll die Erreichbarkeit und ordnungsgemäße Benutzbarkeit des Baugrundstücks sicherstellen sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit vermeiden und ist deswegen nicht nachbarschützend (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 15; U.v. 22.1.2010 - 14 B 08.887, juris Rn. 20; Wolf in Simon/Busse, BayBO, Stand: Nov. 2014, Art. 4 Rn. 24).
  • VGH Bayern, 19.02.2007 - 1 ZB 06.92

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage gegen Vorbescheid;

    Auszug aus VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423
    Etwas anderes kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall eine wegen des Fehlens der Erschließung des Baugrundstücks rechtswidrige Baugenehmigung dadurch in ein durch Art. 14 Grundgesetz (GG) geschütztes Eigentumsrecht des Nachbarn dergestalt eingreift, dass die Genehmigung - wie bei der Entstehung eines Notwegerechts (§ 917 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) über das Grundstück des Nachbarn - gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbaren Verschlechterung seiner Rechte bewirkt (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1996 - 4 C 15/95 - BauR 1996, 841; B.v. 11.5.1998 - 4 B 45/98 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 19.2.2007 - 1 ZB 06.92 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 12.05.2004 - 24 CE 04.1230
    Auszug aus VG Augsburg, 07.05.2015 - Au 5 K 14.1423
    Die Klägerin hat es insoweit versäumt, darzulegen, inwieweit die voraussichtlich zur Anwendung gelangenden Lärmschutzgrenzwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26. August 1998 bzw. die Grenzwerte der vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) im Jahr 1995 verabschiedeten Freizeitlärm-Richtlinie (NVwZ 1997, 468 ff), die ebenfalls als Orientierungshilfe herangezogen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2004, 24 CE 04.1230 - juris), durch den Betrieb des Seilgartens überschritten wären.
  • VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037

    Nachbarklage gegen Teilbaugenehmigung und Baugenehmigung für ein Therapiezentrum

  • VG Augsburg, 20.03.2014 - Au 5 K 12.1414

    Nachbaranfechtungsklage; Teilbaugenehmigung; Baugenehmigung zur Errichtung eines

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